Sozialrecht

Im Sozialrecht erstreckt sich die Tätigkeit auf alle Bereiche, die Ansprüche des Einzelnen und seiner Familie gegenüber den Sozialbehörden betreffen. Wir helfen, wenn es um:

  • gesetzliche Rentenversicherung (insb. Erwerbsminderungsrenten, Kuren)
  • gesetzliche Krankenversicherung (insb. Krankengeld, Krankenbehandlung)
  • Arbeitsförderungsrecht (insb. Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Umschulung)
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (insb. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld
  • ‘Hartz 4’)
  • gesetzliche Unfallversicherung (insb. Arbeitsunfälle, Minderung der Erwerbsfähigkeit)
  • Schwerbehindertenrecht (insb. Grad der Behinderung, Merkzeichen)
  • gesetzliche Pflegeversicherung (insb. Pflegestufen, Pflegeleistungen)
  • Sozialhilfe,
  • Asylbewerberleistungen

geht.

Ferner vertreten und beraten wir Arbeitgeber, Selbständige und Unternehmen im Bereich des Sozialrechts bei:

  • sozialrechtlichen Betriebsprüfungen
  • Entscheidungen der Einzugsstelle oder der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung
  • Beitragspflichten und Beitragszahlungen in den Zweigen den Sozialversicherung
  • der Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe (Künstlersozialkasse).

Sollten die sozialrechtlichen Angelegenheiten eine strafrechtliche Beratung und Vertretung erforderlich machen (bspw. Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit, ‘Sozialleistungsbetrug’, ‘Arbeitsstrafrecht’), so stehen wir auch hierfür zur Verfügung.