Sozialrecht
Im Sozialrecht erstreckt sich die Tätigkeit auf alle Bereiche, die Ansprüche des Einzelnen und seiner Familie gegenüber den Sozialbehörden betreffen. Wir helfen, wenn es um:
- gesetzliche Rentenversicherung (insb. Erwerbsminderungsrenten, Kuren)
- gesetzliche Krankenversicherung (insb. Krankengeld, Krankenbehandlung)
- Arbeitsförderungsrecht (insb. Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Umschulung)
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (insb. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld
- ‘Hartz 4’)
- gesetzliche Unfallversicherung (insb. Arbeitsunfälle, Minderung der Erwerbsfähigkeit)
- Schwerbehindertenrecht (insb. Grad der Behinderung, Merkzeichen)
- gesetzliche Pflegeversicherung (insb. Pflegestufen, Pflegeleistungen)
- Sozialhilfe,
- Asylbewerberleistungen
geht.
Ferner vertreten und beraten wir Arbeitgeber, Selbständige und Unternehmen im Bereich des Sozialrechts bei:
- sozialrechtlichen Betriebsprüfungen
- Entscheidungen der Einzugsstelle oder der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung
- Beitragspflichten und Beitragszahlungen in den Zweigen den Sozialversicherung
- der Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe (Künstlersozialkasse).
Sollten die sozialrechtlichen Angelegenheiten eine strafrechtliche Beratung und Vertretung erforderlich machen (bspw. Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit, ‘Sozialleistungsbetrug’, ‘Arbeitsstrafrecht’), so stehen wir auch hierfür zur Verfügung.