Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitsrecht
Im Ausländerrecht erstreckt sich die Tätigkeit auf alle Bereiche, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und der Aufenthaltsgenehmigung von Ausländern stehen. Sie umfasst
- die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis,
- die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder
- der Duldung ebenso wie
- den Familiennachzug und
- die Vermeidung von Ausweisungen und Abschiebungen sowie
- die Beantragung von Asyl und
- die Einbürgerung.